BERUFSAUSBILDUNGEN BEI DER JUL
Bei der JUL bieten wir zahlreiche Berufsausbildungen in Kooperation mit externen Partner*innen an. Folgen Sie einfach einem der aufgeführten Ausbildungsrichtungen, um eine nähere Beschreibung zu erhalten:
Berufsausbildung: Fachpraktiker*in Holz
Über die Ausbildung
Unser Bereich Holztechnik bietet die Möglichkeit den Ausbildungsberuf „Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung“ zu erlernen. Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung stellen Holzbauteile oder fertige Produkte aus Holz her. Sie arbeiten dabei mit, Schnittholz, Profilholz, Brettern sowie Furnier und Spanplatten. Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung wählen das Holz aus, das dazu verwendet wird. Sie nehmen Maß und fügen Holzteile zusammen. Zum Beispiel leimen sie Einzelteile aneinander. Dabei beachten sie Fertigungsskizzen. Außerdem bedienen Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung Maschinen wie Sägen, Fräsen und Holzbohrer. Sie verarbeiten aber auch Metall, Kunststoff oder Glas. Außerdem bereiten sie die fertigen Produkte für die Lagerung oder den Versand vor.
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung kann man auch ohne Schulabschluss beginnen. Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet. Neben einer guten körperlichen Verfassung sollte man über handwerkliches Geschick und technisches Verständnis verfügen.
Einige Ausbildungsinhalte:
Die Auszubildenden lernen beispielsweise
- wie man Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe bearbeitet und verarbeitet
- wie Teile hergestellt und zu Erzeugnissen zusammengebaut werden
- wie man Oberflächen behandelt
- wie Holzschutzmaßnahmen durchgeführt werden
- wie man Montagearbeiten und Demontagearbeiten durchführt
- wie man transportiert und lagert
- wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen eingerichtet, bedient und instandgehalten werden
- wie man Arbeitsabläufe plant und vorbereitet und wie man im Team arbeitet
- wie man Arbeitsplätze einrichtet, sichert und räumt
Zielgruppe: Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
Dauer: 3 Jahre
Zuständige Stelle: Handwerkskammer Erfurt
Wichtige Informationen auf einem Blick
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
Handwerkskammer Erfurt
Herr Thiele
Tel.: (03643) 437 271
Herr Aulich
Tel.: (03643) 437 270
Sie haben Fragen an uns? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail (Herr Thiele) oder (Herr Aulich) .
Berufsausbildung Fachpraktiker*in für personale Dienstleistungen
Über die Ausbildung
Unser Bereich HOGA bietet die Möglichkeit den Ausbildungsberuf “Fachpraktiker*in für personale Dienstleistungen” zu erlernen. Fachpraktiker/innen für personale Dienstleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag. Sie kümmern sich zum Beispiel um die Wäsche, kaufen ein und sorgen dafür, dass genug Vorräte an Lebensmitteln da sind. Sie bereiten auch das Essen zu und servieren es. Fachpraktiker/innen für personale Dienstleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen auch bei der Körperhygiene. Sie helfen ihnen zum Beispiel dabei, sich das Gesicht zu waschen und einzucremen oder die Zähne zu putzen. Außerdem messen Fachpraktiker/innen für personale Dienstleistungen bei den pflegebedürftigen Menschen den Puls oder die Temperatur und schreiben die Messergebnisse auf.
Die Auszubildenden lernen beispielsweise: (Auszug)
- wie man Essen zubereitet
- Begleitung bei Spaziergängen
- Organisation und Durchführung von Beschäftigungsangeboten
Dieser Abschluss ist durch die Landesverbände der Pflegekassen Thüringen für den Einsatz als Betreuungskraft für Leistungen nach § 43b SGB XI anerkannt.
Wichtige Informationen auf einem Blick
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
TLLLR Stadtroda
Frau Weisheit
Tel.: (03643) 437 116
Sie haben Fragen an uns? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail
Berufsausbildung Ausbaufacharbeiter*in, Hochbaufacharbeiter*in
Über die Ausbildung
Unser Bereich Bautechnik bietet die Möglichkeit die anerkannten Ausbildungsberufe „Hochbaufacharbeiter/in mit Schwerpunkt Maurerarbeiten“ und Ausbaufacharbeiter/in mit Schwerpunkt Trockenbauarbeiten zu erlernen.
Hochbaufacharbeiter/innen im Schwerpunkt Maurerarbeiten stellen Mauerwerk her, betonieren Wände und Decken oder bauen Stahlbetonfertigteile ein. Zudem bringen sie Wärmedämmungen an und verlegen Estriche.
Ausbaufacharbeiter/innen bauen Gebäude aus und übernehmen dabei Zimmer- oder Stuckarbeiten, verlegen Estrich, Fliesen und Platten, dämmen und isolieren oder montieren Trockenbauelemente.
Ausbildungsinhalte (Auszug)
Hochbaufacharbeiter/in im Schwerpunkt Maurerarbeiten
- Ausbildungsdauer 2 Jahre, mit Industrie und Handelskammer Prüfung
- Duale Ausbildung, das heißt wöchentlich tageweise Berufsschule in Erfurt und berufspraktische Ausbildung bei JUL in Weimar
- Lernen mit Unterstützung von Ausbildern, Stützlehrern, Sozialpädagogen und Psychologen
1. Jahr: Grundbildung: Einrichten von Baustellen, Errichten von Bauwerken, Mauern von Wänden, Herstellen von Stahlbetonbauteilen, Holzkonstruktionen, Wandputz und Fliesenverlegung
2. Jahr: Fachbildung im Schwerpunkt Maurerarbeiten: Herstellen von ein- und zweischaligen Wänden, Herstellen von Massivdecken, Verputzen von Wänden, Aufbau einer Wand in Trockenbauweise und Herstellen von Fußbodenkonstruktionen.
Ausbaufacharbeiter/in im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten
- Ausbildungsdauer 2 Jahre, mit Industrie und Handelskammer Prüfung
- Duale Ausbildung, das heißt wöchentlich tageweise Berufsschule in Weimar und berufspraktische Ausbildung bei JUL in Weimar
- Lernen mit Unterstützung von Ausbildern, Stützlehrern, Sozialpädagogen und Psychologen
1. Jahr: Grundbildung: Einrichten von Baustellen, Errichten von Bauwerken, Mauern von Wänden, Herstellen von Stahlbetonbauteilen, Holzkonstruktionen, Wandputz und Fliesenverlegung
2. Jahr: Fachbildung im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten: Herstellen von Raumtrennwänden, Sanieren einer Außenwand, Bauen von Bürotrennwänden und Einbauen von abgehängten Decken
Wichtige Informationen auf einem Blick
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
IHK Erfurt
Herr Kammel
Tel.: (03643) 437 254
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Berufsausbildung Fachpraktiker*in Hauswirtschaft, Hauswirtschafter
Über die Ausbildung
Hauswirtschafter/in
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Duale Ausbildung, das heißt wöchentlich tageweise
Berufsschule in Apolda oder Erfurt und berufspraktische
Ausbildung bei JUL in Weimar.
Lernen mit Unterstützung von Ausbildern, Stützlehrern,
Sozialpädagogen und Psychologen.
Die Auszubildenden lernen beispielsweise:
- wie Grundtechniken der Speisenzubereitung, Reinigung und Pflege von Räumen sowie der Wäschepflege fachgerecht auszuführen sind
- wie Geräte und Maschinen einzusetzen, zu reinigen und zu pflegen sind
- wie der Einkauf von Ge- und Verbrauchsgütern geplant und durchgeführt wird
- wie Waren sachgerecht kontrolliert und gelagert werden
- wie Nährstoffwerte berechnet und mit den Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr verglichen werden
- wie Textilien sachgerecht geglättet und schrankfertig gemacht werden
- wie Kriterien für die Qualität von hauswirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen benannt und Qualitätssicherungssysteme angewendet werden
- wie Kostenrechnungen durchgeführt werden
- wie Gespräche personen- und situationsgerecht geführt werden
- wie anvertraute Personen z.B. bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken und beim Anziehen sowie in ihren täglichen Aktivitäten (spazieren gehen, lesen, sich beschäftigen usw.) unterstützt werden können
Fachpraktiker/in für Hauswirtschaft
Ausbildungsdauer 2 Jahre
Duale Ausbildung, das heißt wöchentlich tageweise
Berufsschule in Apolda oder Erfurt und berufspraktische
Ausbildung bei JUL in Weimar.
Lernen mit Unterstützung von Ausbildern, Stützlehrern,
Sozialpädagogen und Psychologen.
Die Auszubildenden lernen beispielsweise:
- wie man Lebensmittel vorbereitet und verarbeitet
- wie man Speisen, Getränke und Gebäcke herstellt
- wie Räume und Betriebseinrichtungen gereinigt und gepflegt werden
- wie Speisen angerichtet, portioniert und ausgegeben werden
- wie man Lebensmittel und Speisen zubereitet
- wie Textilreinigung und -pflege durchgeführt werden
- wie man einfache Instandhaltungsarbeiten durchführt
- wie Reklamationen entgegengenommen und weitergeleitet werden
- wie man Arbeitsabläufe plant und umsetzt
- wie man bei Wareneinkauf, Warenannahme und Warenkontrolle mitwirkt
Wichtige Informationen auf einem Blick
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
TLLLR Stadtroda
Berufsausbildung Fachpraktiker*in Küche
Über die Ausbildung
Unser Bereich HOGA bietet die Möglichkeit den Ausbildungsberuf „Fachpraktiker*in Küche“ zu erlernen.
Fachpraktiker*in Küche ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin.
Ausbildungsinhalte (Auszug)
Fachpraktiker*in Küche
- Ausbildungsdauer 3 Jahre (mit IHK Facharbeiterprüfung)
- duale Ausbildung, 2 Tage Berufsschule in der Woche in Erfurt, 3 Tage berufspraktische Ausbildung im JUL Weimar
- 3 Monate pro Lehrjahr Praktikum in Gaststätten oder Großküchen aus der Umgebung
- die Ausbildung findet mit Hilfe von Ausbildern, Stützlehrern, Sozialpädagogen und Psychologen statt
Inhalte der Ausbildung:
- Lehrjahr: Umgang mit Gästen, Arbeitsplanung, Hygiene, Warenwirtschaft, Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren, Vor-und Zubereitung in der kalten Küche
- Lehrjahr: Verarbeiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln, Herstellen von Grundsuppen und Grundsoßen, Herstellen von Süßspeisen
- Lehrjahr: Verarbeiten von Fleisch, Geflügel und Fisch, Zubereitung einfacher Speisen aus Molkereiprodukten und Eiern
Wichtige Informationen auf einem Blick
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
IHK Erfurt
Berufsausbildung Fachpraktiker*in Maler*in und Lackierer*in
Über die Ausbildung
Unser Bereich Farbtechnik bietet die Möglichkeit den anerkannten Ausbildungsberuf Fachpraktiker*in Maler*in und Lackierer*in zu erlernen. Fachpraktiker*in Maler*in und Lackierer*in gestalten Innen-und Außenflächen von Gebäuden und anderen Objekten. Sie bereiten die Untergründe vor und beschichten Oberflächen aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoffen. Des Weiteren führen sie Verputzarbeiten durch und verlegen Decken-, Wand- und Bodenbeläge. Sie bauen Dämmstoffe ein, verarbeiten Wärmedämmverbundsysteme und Trockenbaumaterialien. Sie messen die zu bearbeitenden Flächen ab und bestimmen den Materialbedarf. Flächen und Objekte, die nicht beschichtet werden können, schützt der Fachpraktiker*in Maler*in und Lackierer*in mit Folien oder durch Einhausungen vor Spritzern und Beschädigungen.
Weitere Ausbildungsinhalte (Auszug)
- Grundkenntnisse der Farben und Formlehre einschließlich Stielformen, Entwerfen, Zeichnen, Malen und Kleben
- Mischen und Abstimmen von Farbtönen, Farbwirkungen, Baustile, Malen von Schriften, Zeichnen von Schmuckformen, Anfertigen von Schablonen und Kleben selbstklebender Buchstaben
- Bedienen und Instandhalten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Betriebsmitteln
Wichtige Informationen auf einem Blick
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
Handwerkskammer Erfurt
Berufsausbildung Tierwirt*in
Über die Ausbildung
Unser Bereich Tierwirt bietet die Möglichkeit die anerkannten Ausbildungsberuf „Tierwirt*in“ zu erlernen.
Tierwirte züchten und versorgen Tiere. Sie tragen dazu bei, die Tiere art- und tierschutzgerecht sowie umweltschonend zu halten und die Produkte nachhaltig herzustellen und anzubieten.
Ausbildungsinhalte (Auszug)
Tierwirt/in
Je nach Spezialisierung gehören zu den Ausbildungsinhalten:
Rinderhaltung
- Kälber- und Jungrinderaufzucht
- Reproduktion
- Produktion von Milch sowie Zucht- und Schlachttieren
- Weidewirtschaft
- Futtergewinnung
Schweinehaltung
- Reproduktion von Schweinen
- Ferkelaufzucht
- Schweinemast
- Vermarktung
- Technische Systeme der Schweinehaltung
- Verwertung und Entsorgung von Rückständen
Wichtige Informationen auf einem Blick
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung und Förderbedarf nach § 117 SGB III. Dies betrifft junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III), die für die angebotenen Ausbildungsberufe geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne §51 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind.
TLLLR Stadtroda